E-Rezepte

Seit dem 01.01.2024 können wir für gesetzlich versicherte Patienten E-Rezepte (elektronische Rezepte) ausstellen. Dazu muss die Versichertenkarte für das erste Rezept in jedem Quartal in unserer Praxis eingelesen werden.

Danach können Sie für Wiederholungsrezepte Ihre Rezeptwünsche per Mail an uns senden. Das Medikament muss bereits mindestens einmal durch uns verschrieben worden sein.

Neu-Rezeptwünsche müssen im ärztlichen Gespräch besprochen und verschrieben werden.

Die von Ihnen bei uns per Mail vorbestellten Rezepte stehen in der Regel am folgenden Werktag mit der Versichertenkarte oder über die E-Rezept-App in der Apotheke Ihrer Wahl zur Verfügung. Für die Einlösung müssen Sie nicht mehr zu uns in die Praxis kommen, wenn Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen wurde.

Weitere Informationen, die technischen Voraussetzungen und die E-Rezept Apps finden Sie hier:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
oder auf der Homepage Ihrer Krankenkasse.

Formulare und Infomaterial

RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge: Die wichtigsten Informationen im Überblick

Liebe Eltern von jungen Säuglingen und Neugeborenen, 
die STIKO empfiehlt seit Juni 2024 die RSV-Impfung für alle ab April 2024 geborenen Säuglinge und Neugeborene. 
RS-Viren sind im Winter sehr weit verbreitet und bewirken bei Erwachsenen und Kindern jenseits des Säuglingsalters in der Regel nur einen leichten Infekt der oberen Atemwege. Junge Säuglinge können hingegen eine schwere, lebensbedrohliche Erkankung der unteren Atemwege bekommen.

Der Impfstoff Beyfortus (Nirsevimab) schützt gut vor schweren RSV-Erkrankungen und wird von Neugeborenen und Säuglingen sehr gut vertragen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Die Kinder sollen den Impfstoff Beyfortus möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison im Zeitraum zwischen September bis November erhalten.

Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bekommen. 
Einzelne Mütter wurden bereits während der Schwangerschaft mit einem RSV-Impstoff geimpft (Abrysvo). In diesem Fall wird für das Neugeborene keine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus empfohlen.

Weitere Informationen zur RSV-Impfung für Säuglinge finden Sie hier:

Beyfortus kann am selben Termin gleichzeitig mit den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden. 
Melden Sie sich gerne per E-Mail für einen Termin bei uns in der Praxis für die RSV-Impfung bei Ihrem ab April 2024 geborenen Säugling.

Wir rechnen damit, dass der Impstoff ab Mitte Oktober 2024 zur Verfügung steht. 
Privat versicherten Patienten empfehlen wir vorsichtshalber vorher die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären. 

Empfehlung der Impfung gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Serogruppe B

Seit 2013 ist erstmals ab einem Alter von 2 Monaten ein Impfstoff (Bexsero®) gegen Meningokokken der Serogruppe B in Deutschland zugelassen. Er wurde u. a. von der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) als sicher und immunogen bewertet.

Dieser Impfstoff wird seit dem 18.01.24 von der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) für alle Kinder unter 5 Jahren empfohlen. In vielen europäischen Ländern und auch von der SIKO (Sächsische Impfkommission) gab es schon einige Jahre zuvor eine Impfempfehlung, sodass es bereits gute Erfahrungen zur Anwendung und Verträglichkeit von Bexsero® gibt. 

Meningokokken-Erkrankungen treten sehr selten auf (ca. 350 Fälle pro Jahr in Deutschland), dann aber spontan und unvorhersehbar und können schnell zum Tod oder schwerer, bleibender Erkrankung führen. Invasive Infektionen durch Meningokokken-B haben zwei Krankheitsgipfel. Der erste ist im frühen Säuglings- und Kindesalter und der zweite zwischen 14 und 19 Jahren.

Wir halten die Impfung gegen Meningokokken-B für alle Kinder und besonders für junge Säuglinge ab dem Alter von zwei Monaten für sinnvoll. 

Je nach Alter sind zwei oder drei Impfungen für einen anhaltenden Schutz erforderlich.

Für Kinder unter fünf Jahre: Seit Mai 2024 sind alle Krankenversicherungen gesetzlich zur Kostenübernahme der B-Meningokokken-Impfung verpflichtet. Den Impfstoff selber können wir direkt über die Praxis beziehen. Die Kosten für die Impfleistung in der Praxis können wir noch nicht mit allen Krankenkassen direkt abrechnen. In diesem Fall informieren wir Sie und Sie erhalten dafür von uns eine Rechnung, die Sie an unsere Praxis bezahlen und dann zur Erstattung bei Ihrer Kasse einreichen. 

Für Kinder ab dem fünften Geburtstag können Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über deren Website oder über dieses vorformulierte Anschreiben  auf der Rückseite über die Möglichkeit der Kostenübernahme informieren. Bei Impfwunsch müssen Sie zunächst für Impfstoff und Impfgebühr in Vorleistung gehen und dann ggf. die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

___  x 21,44 € Impfgebühr (GOÄ 1+375 = 10,72 € + 10,72 €)

___  x ca 123 € Bexsero® (Impfstoff ab 2 Mon.)

___  x ca 131 € Trumenba® (Impfstoff f. Kinder >10 Jahren)

Covid-19-Impfung

Unsere Sprechzeiten


Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag

9 - 12 Uhr & 15 - 17 Uhr

Mittwoch

9 - 12 Uhr 

Sowie nach Vereinbarung

Bitte melden Sie sich telefonisch an:

0711 / 44 74 33

Die Praxis ist geschlossen

vom 03.03. bis 07.03.2025

Bitte wenden Sie sich an unsere unten genannten Vertretungen. An den Wochenenden und Feiertagen gehen Sie bitte zum kinderärztlichen Notdienst im Olgahospital
(0711 278-04)
oder der Kinderklinik Esslingen
(0711 3103-0). 

Dr. Schwarzenberger,
Wiederholdstr. 24,
70174 Stuttgart,
Tel: 0711 / 29 03 50

Praxis Gänsheide,
Gänsheidestr. 48,
70184 Stuttgart,
Tel: 0711 / 24 46 84

Dres. Eisenhardt und Umlauf, Mendelssohnstr.22,
70619 Stuttgart,
Tel: 0711 / 47 51 57